Da hüpft was höher!
Jetzt im GiGiland Freude rauslassen
AGB
Sehr geehrte Gäste,
mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung an.
Die aktuell gültigen Preise und Öffnungszeiten sind den Aushängen an der Kasse, unserem Informationsmaterial sowie unserer Homepage zu entnehmen. Grundsätzlich können keine Nachlässe und/oder Rabatte miteinander kombiniert werden.
Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente erfolgt auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den TÜV überprüft. Sämtliche Elemente sind durch das GS-Prüfzeichen zertifiziert. Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig überprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern der Anlage dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften entstehen, sind die Eltern, bzw. die aufsichtspflichtigen Begleiter der Kinder verantwortlich. Die Haftung des Betreibers ist insoweit auf grobes Eigenverschulden beschränkt.
Die Eltern und Begleiter sind gehalten, die Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird.
Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal in der Anlage zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird. Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Aufsichtspflicht auszuüben. Für Kinder bis einschließlich 7 Jahre ist eine aufsichtspflichtige Begleitperson Pflicht, Kinder zwischen 8 und 13 Jahren dürfen sich auch ohne Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person bei uns aufhalten, jedoch muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Bitte beachten Sie, dass sich Kinder bis einschließlich 13 Jahre maximal bis 19:00 Uhr unbegleitet bei uns aufhalten dürfen. Für Kinder ab 14 Jahren entfällt die Einverständniserklärung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Jugendschutzgesetz.
Hauptbestimmung des GiGiland Indoorspielplatzes ist der Spaß und die Freude am gemeinsamen Spielen, Erleben und Bewegen. Daher nimmt gegenseitige Rücksichtnahme einen hohen Stellenwert ein.
Allgemeine Hausordnung
Für die Sicherheit Ihrer Kinder während der Nutzung unserer Attraktionen, für mehr Ordnung und das Einhalten von Hygienevorschriften sind folgende Regeln vorbehaltlos anzuerkennen und zu befolgen:
- Jedes Kind wird ausschließlich in Begleitung der Eltern oder aufsichtsberechtigter Erwachsener den Indoorspielplatz und dessen Gebäude betreten.
- Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Beaufsichtigung der Kinder in dem Gebäude obliegt den Eltern bzw. den erwachsenen Begleitern. Eltern bzw. aufsichtsberechtigte Erwachsene haften für ihre Kinder.
- Die Benutzer stellen stellen die Gigiland GmbHals Betreiber frei von Forderungen aus Schäden, die bei der Nutzung entstanden sind, sofern keine grobe fahrlässigkeit von Seiten des betreibers vorliegt.
- Die besucher erklären sich durch Betreten des Gebäudes damit einverstanden, dass während des Aufenthalts gemachte Fotos/Filme, auf denen sie enthalten sind, zu Werbezwecken (Print- & Webmedien) kostenlos verwendet werden dürfen.
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Betreiber behält sich vor, Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Anweisungen des Personals missachten, zeitweilig oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage auszuschließen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
- Schäden, die während Ihres Aufenthalts in dem Gebäude entstanden sind, melden Sie bitte unverzüglich dem Personal.
- Im gesamten Gebäude des GiGiland Indoorspielplatz gilt absolutes Rauchverbot. Die Nichtbeachtung des Rauchverbots kann Fehlalarm auslösen, die damit verbundenen Kosten trägt der Verursacher. Rauchen ist gestattet auf der Aussenanlage vor dem Eingangsbereich.
- Der allgemeine Anlagenbetrieb bzw. die Nutzung einzelner Anlagenbereiche können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Die Nutzung der Garderobenbereiche und der Wertschließfächer erfolgt auf eigene Gefahr, der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung. Fundsachen werden am Empfang aufbewahrt und bei Nichtabholung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Der Betreiber Gigiland GmbH behält sich im Interesse aller Besucher vor, bestimmten Personen (z.B. Personen unter Alkoholeinfluss) den Zutritt zu verweigern.
Alle weiteren Ausführungen der AGBs und der Hausordnung finden sie explizit in den Regeln zum Betreten des Spielebereichs und der speziellen Anlagen niedergeschrieben.